Die Firma Karl-Heinz Neemann GmbH. ist seit 2011
Mitglied der bvse-Entsorgergemeinschaft.
Dieses ermöglicht uns Abfalltransporte durchzuführen nach der Abfallverzeichnisverordnung (AVV)
vom 10. Dezember 2001.
Seit dem 01. Januar 2018 dürfen wir alle Abfallarten nach Abfallverzeichnisverordnung (AVV) befördern!